Gesetzliche Bestimmungen

Für den sicheren Gebrauch einer Maschine ist von entscheidender Bedeutung, dass die Benutzer Bedienungsanleitung, Warnhinweise und sonstiges Begleitmaterial richtig verstehen. Entsprechend regeln in vielen Ländern oder Wirtschaftsräumen Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien die Anforderungen an die Informationen, die die Hersteller den Benutzern zur Verfügung stellen müssen.

In der Europäischen Union finden sich die relevanten Vorschriften in der Richtline 2006/42/EG, bekannter unter dem Namen „Maschinenrichtlinie“, samt dazugehörigem Leitfaden zu deren Anwendung. Neben detaillierten Bestimmungen zu Art, Form und Inhalt der Produktinformationen legt sie unter 1.7.1 auch die Anforderungen an die Sprache(n) fest, in denen sie zur Verfügung gestellt werden:

„Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der bzw. den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein, die gemäß dem Vertrag von dem Mitgliedstaat, in dem die Maschinen in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, bestimmt werden kann bzw. können, und auf Verlangen können sie zusätzlich auch in jeder anderen vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache bzw. Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein.“

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